Hinweisgebersystem des AWO-Kreisverbandes Heidenheim e.V.

Seit 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße im Unternehmen ihres Arbeitgebers (oder dessen Umfeld) erlangt haben, können auf Grundlage des HinSchG anonym und vertraulich einen entsprechenden Hinweis geben.

Zur Umsetzung des HinSchG haben wir einen internen Meldekanal nach § 16 Absatz 1 HinSchG eingerichtet, der unseren Beschäftigten unabhängig von ihrem arbeitsrechtlichen Status offensteht – auch schon vor Aufnahme ihrer Tätigkeit. Ihre Hinweise geben den verantwortlichen Organen (Vorstand, Geschäftsleitung) die Chance, frühzeitig auf etwaige Gesetzesverstöße (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) zu reagieren und diese abzustellen. Darüber hinaus trägt es maßgeblich zu einer Unternehmenskultur bei, in der unsere sozialen Werte transparent gelebt werden können.

Für welche Hinweise steht der Meldekanal bereit?

Es geht um Verstöße gegen geltendes Recht, das sich aus deutschen oder europäischen Gesetzen und Verordnungen ergeben kann. Betroffen sein können beispielsweise Vorschriften des Arbeits- oder Umweltschutzes sowie aus dem gesamten Gebiet des Strafrechts.

Offen sind wir auch für Hinweise auf Verhaltensweisen, die mit den ethischen Verpflichtungen der Arbeiterwohlfahrt und ihren Werten nicht vereinbar sind.

Kund*innen, die Einwände gegen die Erbringung oder Qualität entgeltlicher Leistungen der AWO haben, sollten diese bitte direkt mit den Verantwortlichen der betreffenden Arbeitseinheit besprechen. Die Bearbeitung solcher Beschwerden im Rahmen unserer standardisierten Prozesse sichern wir ausdrücklich zu.

Wie können Hinweise gegeben werden?

Das Meldesystem unterhält die AWO in enger Kooperation mit der Ratisbona Compliance GmbH. Diese nimmt – auch anonym – eingehende Hinweise anonym entgegen, informiert den/die Hinweisgeber*in über den Eingang der Meldung und bewertet den Hinweis aus rechtlicher Perspektive. Anschließend erfolgt eine Information an uns (AWO), um den Sachverhalt prüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Spätestens drei Monate nach Hinweisabgabe erhält der/die Hinweisgeber*in eine Rückmeldung über die ergriffenen Maßnahmen.

 

 

Das Hinweisgebersystem ist wie folgt kontaktierbar:

 

Bevor Sie Ihren Hinweis über das System übermitteln, lesen Sie bitte  

 Datenschutzhinweise für Hinweisgeber

Mit einem Klick auf den Button „Hinweis abgeben“, der zur Eingabemaske des Hinweisgebersystems führt, bestätigen Sie, von den Datenschutzinformationen Kenntnis genommen zu haben.

 

Elektronischer Hinweis

Sie möchtgen Ihren Hinweis elektronisch abgeben?

Folgen Sie bitte diesem Link:      https://ratisbona-compliance.de/start/

 

Telefonischer Hinweis

Sie möchten mit einem Anruf melden?

Bitte rufen Sie das Team von RA Erich J. Beer unter folgender Telefonnummer an:   tel: +4994120603842

 

Persönlicher Hinweis

Sie möchten in einem persönlichen Gespräch melden?

Dann kontaktieren Sie bitte:
Ratsbona Compliance GmbH,
Trothengasse 5, 93047 Regensburg
Tel: +49 941 2060384-1
E-Mail: info@ratisbona-compliance.de
www.ratisbona-compliance.de

 

Wie werden Hinweisgeber geschützt?

Das HinSchG bietet einen umfangreichen Schutz für Hinweisgebende vor innerbetrieblichen Sanktionen. Dieser besteht auch, wenn der Name des Hinweisgebers/ der Hinweisgeberin im Zuge der Meldung oder ihrer Bearbeitung offenbar wird. Das Gesetz schützt jedoch auch den Arbeitgeber vor vorsätzlich falschen Anschuldigungen

Mehr Details zu unserem Meldesystem sowie beispielhaften Inhalten möglicher Hinweise finden Sie in unserer Whistleblower-Richtlinie  als PDF DATEI

error: Content is protected !!